Wir gehörlose Menschen bilden in unserer Stadt eine Minorität, eine Minderheit.
Als “gehörlos" wird bezeichnet, wer wegen seines Hörschadens die Sprache nicht auf natürliche Weise (durch Hören und Nachsprechen), auch unter Verwendung von technischen Hörhilfen, über das Ohr
nicht erlernen kann.
Gehörlos sein heißt:
ln der Gemeinschaft der Gehörlosen, dem Gehörlosenverein, wissen wir uns geborgen durch die gleiche Behinderung (Gehörlosigkeit), die gleiche Schulbildung (Gehörlosenschule) und die gleiche
Sprache (die Gebärdensprache); so sind wir mit allen Gehörlosen solidarisch verbunden.
Der Gehörlosenverein ist unsere Heimat. lm Gehörlosen— und Schwerhörigen—Zentrum kommen wir zusammen, um ohne Konsumzwang unsere Freizeit zu gestalten und ohne Schwierigkeiten miteinander zu
kommunizieren.
Seit Dezember 1977 haben wir Gehörlosen ein eigenes Zentrum, das wir uns mit den Schwerhörigen teilen. Es ist das Gehörlosen- und Schwerhörigen-Zentrum, Rothschildallee 16 a, 60389 Frankfurt am
Main (Bornheim).
Versuchen Sie bitte, uns zu verstehen und mit uns zu leben. Lassen Sie uns teilhaben an ihrem Leben und haben Sie teil an unserem Leben. Diese Schrift soll eine Hilfe dazu sein.
Frankfurter Stiftung für Gehörlose und Schwerhörige (vormals Stiftung Taubstummenanstalt)
- Stiftung des öffentlichen Rechts -
Seit Oktober 1977 haben die Gehörlosen und Schwerhörigen ihr eigenes Zentrum. Es ist das Gehörlosen- und Schwerhörigenzentrum, Rothschildallee 16a, 60389 Frankfurt am Main.
Das Zentrum wird von der Frankfurter Stiftung für Gehörlose und Schwerhörige - Stiftung des öffentlichen Rechts - geleitet. Die Geschäftsleitung und die Verwaltung befinden sich im 2. Stock.
Geschäftsführerin ist Frau Petra Blochius. Im Erdgeschoß ist ein großer Saal für 350 - 400 Personen. Er kann auch für kleinere Gruppen unterteilt werden. Daran anschließend ist ein Thekenraum für
ca. 30 - 40 Besucher. Hier treffen sich dienstags und donnerstags Gehörlose, Schwerhörige und Hörende zur zwanglosen Kommunikation. Bei Bedarf besteht die Möglichkeit der Verpflegung.
lm 1. Stock stehen ein Tagungs- und Konferenzraum sowie ein Schulungsraum für kleinere Aktivitäten und Versammlungen zur Verfügung.
Um ihre Vereinsarbeit erledigen zu können, haben die Vereine und Verbände im 1. bzw. 2. Stock ihre Büros eingerichtet.
Vom 3. bis 5. Stock des Zentrums sind neun Wohnungen für Gehörlose und Schwerhörige.